Ein Delisting ist die Umkehrung eines Börsengangs. Im Gegensatz zur ursprünglichen Kapitalaufnahme durch die Emission von Aktien zieht sich ein Unternehmen bei einem Delisting von der Börse zurück. Die Frage, was dann mit den Aktien geschieht, hängt von Motiven und Ablauf des Delistings ab.
Es gibt eine Reihe von Gründen, weshalb eine Aktie aus dem offiziellen Listing herausfällt. Nicht immer handelt es sich dabei um das Ergebnis der Übernahme fast des gesamten Aktienbestands, wie es jetzt bei Twitter zum Delisting führen wird. Andere Faktoren können ebenfalls in einem Delisting münden. Wichtig für Anleger ist, genau zu wissen, was mit den eigenen Aktien passiert, wenn man von einem Delisting betroffen ist!
Delisting ist das Gegenteil des Börsengangs/ Bilderquelle: Emilia Dragomir/ shutterstock.com
- Delisting einer Aktie ist der Rückzug aus dem Börsenhandel
- Ein Delisting läuft nach genau geregelten Schritten ab
- Ob Anleger nach einem Delisting Aktien behalten, hängt vom Einzelfall ab
- Eingehende Informationen sind für Aktionäre wichtig
Inhaltsverzeichnis
Delisting: Aktien, die nicht mehr börslich gehandelt werden
Ein Delisting betrifft nicht nur das Unternehmen, das sich zum Rückzug von der Börse entschließt. Wenn Aktien nicht mehr im regulierten Umfeld der Börsen handelbar sind, bedeutet dies eine herbe Umstellung für alle Aktionäre, die zu diesem Zeitpunkt noch Aktien im Depot haben. Was bedeutet Delisting bei einer Aktie?
Um das zu verstehen, muss man auch die Hintergründe beim vorausgegangenen Listing nachvollziehen. Der Börsengang ist zunächst für alle Beteiligten ein Vorteil. Unternehmen können die Kapitalmärkte für sich nutzen, ohne hohe Kreditzinsen zu zahlen. Sie finanzieren so neue Entwicklungen, Strategien und Produkte.
Aktionäre wiederum werden mit dem Kauf der Anteilsscheine Miteigentümer am Unternehmen, profitieren im besten Fall vom Wertzuwachs der Aktie und bei manchen Aktien auch von den Gewinnausschüttungen, den sogenannten Dividenden.
Bevor es so weit kommt, tritt das Unternehmen finanziell erheblich in Vorleistung, denn ein IPO ist zeitaufwendig und kostspielig. Ist die Börsentauglichkeit belegt, müssen alljährlich Quartalszahlen und Jahresbilanzen offengelegt werden, um den Anforderungen zu genügen. Auch das ist ein Kostenfaktor.
Entwickeln sich die Umsätze nicht wie erhofft, fällt möglicherweise die Entscheidung, dass die Kosten-Nutzen-Rechnung nicht aufgeht, und ein Unternehmen entschließt sich zum Delisting. Das ist aber nur ein denkbares Szenario.
Ein Delisting bedeutet das eine Umstellung für alle betroffenen Aktionäre/ Bilderquelle: Andrey_Popov/ shutterstock.com
Viele Wege führen zum Delisting
Das Ausscheiden aus dem Börsenhandel ist der Endpunkt einer Kette von Ereignissen – und die können vom Unternehmen selbst, aber auch von der Börse ausgehen. Wie bereits angeschnitten, ist eine Börsennotierung für jedes Unternehmen mit der Verpflichtung verbunden, seine geschäftliche Entwicklung offenzulegen, laufende und künftige Geschäfte und Strategien sowohl den Aktionären als auch der Börse transparent mitzuteilen – ein Arbeits- und Kostenaufwand.
Bisweilen ist schlicht der Zugang zu privatem Kapital attraktiver, sofern sich Geldgeber finden, weil die Auflagen in mancherlei Hinsicht anders gestaltet sind. Und mitunter – wenn auch selten – spielt Geld keine Rolle mehr, wie im Fall der Übernahme von Twitter durch Elon Musk.
Ein Delisting wird auch dann auf den Weg gebracht, wenn das Unternehmen von einem anderen Konzern übernommen wird – ist dieser seinerseits börsennotiert, sei es in Form einer AG oder als Societas Europea, ist es nicht immer wünschenswert oder sinnvoll, den Neuzugang an der Börse zu lassen.
Doch auch die Börse kann tätig sein und ein Delisting ankurbeln: Das passiert, wenn die fragliche Aktie bestimmte Kriterien erfüllt:
- Abrutschen des Kurses ins Pennystock-Segment
- Zu geringe Liquidität
- Unzureichende Offenlegung seitens des Unternehmens
- Insolvenz oder sogar betrügerische Aktivitäten
Was passiert mit Aktien bei Delisting?
Setzen sich die formalen Räder in Bewegung, ist der Ablauf des Börsenrückzugs eigentlich sehr genau geregelt. Die Konsequenz ist letztlich immer die, dass die Aktien nicht mehr börslich handelbar sind und auch keine Kurse mehr gestellt werden. Für Aktionäre hat das Delisting damit unmittelbare Konsequenzen – doch nicht immer ist die Aktie dann sofort wertlos, auch wenn im Chart offiziell ein Kurs von 0,00 Euro (oder der jeweiligen Handelswährung) angezeigt wird. Es hilft auf jeden Fall, die eigenen Rechte zu kennen, wenn man von einem Delisting regelrecht überrollt wird. Dann kann man zeitnah reagieren, die eigenen Möglichkeiten frei von Panik abwägen und so die Verluste aus dem Delisting minimieren.
Nach einem Delisting sind die Aktien des Unternehmens nicht mehr handelbar/ Bilderquelle: Andrey_Tolkachev/ shutterstock.com
Und das sind die juristischen Fakten
Was das Delisting einer Aktie angeht, ist die Rechtslage bereits seit 2015 so beschaffen, dass die Handelbarkeit von Aktien nicht verfassungsrechtlich geschützt ist. Das Börsengesetz auf der anderen Seite besteht auf dem Anlegerschutz, hüllt sich bei den Details jedoch in vage Formulierungen. Je nach dem Ort der Börsennotierung fällt der Schutz der Aktionäre recht unterschiedlich aus.
Für Aktionäre heißt das, dass sie selbst der Entwicklung ihrer Aktienbestände und potenziell heraufziehenden Börsenrückzügen Aufmerksamkeit schenken müssen. Denn in Gang setzen kann ein Delisting prinzipiell schon der Beschluss der Geschäftsführung. An manchen Handelsplätzen muss das Delisting sechs Monate vorher bekannt gegeben werden, und einzig die Düsseldorfer Börse verpflichtet die Unternehmen, die Maßnahme auf der Hauptversammlung zur Abstimmung zu stellen und den Aktionären eine Abfindung anzubieten.
Unter dem Strich lässt sich das so zusammenfassen:
- Unternehmen müssen ihre Anleger nicht informieren, wohin die Reise geht – auch wenn das ein Delisting einschließt.
- Depotbanken oder Aktienbroker stehen ebenfalls nicht in der Pflicht!
- Anleger haben in der Regel kein Mitspracherecht und müssen selbst auf dem Laufenden bleiben, um mögliche Abfindungen in Anspruch nehmen zu können.
Der Ablauf beim regulären Delisting
Was passiert bei einem Delisting, bei dem die Dinge geordnet ablaufen? In vielen Fällen informieren Unternehmen ihre Aktionäre auch ohne dazu verpflichtet zu sein, und setzen die geplante Maßnahme auf die Tagesordnung der nächsten planmäßigen oder sogar einer außerplanmäßigen Hauptversammlung.
Wird der Börsenrückzug mehrheitlich beschlossen, kann auch über die Höhe der Abfindung für die betroffenen Anleger beraten und diese geregelt werden. Damit hat das emittierende Unternehmen dafür gesorgt, dass die Anteilsscheine ordnungsgemäß aus dem Verkehr gezogen werden, der Schaden für die Aktionäre ist in diesem Fall begrenzt bis nicht vorhanden.
Downgrading statt Delisting
Eher vom Börsenplatz geht die schrittweise Herabstufung der Aktien eines Unternehmens aus. Das sogenannte Downgrading betrifft beispielsweise Anteilsscheine, deren Kurswert zunehmend sinkt und eine bestimmte Mindesthöhe schließlich unterschreitet. Die Aktie wird zum „Pennystock“. In den USA sind Pennystocks tatsächlich Werte, deren Kurs unterhalb eines US Dollars liegt, an bundesdeutschen Handelsplätzen kann ein Downgrading stattfinden, wenn eine Aktie die Marke von 5,00 Euro unterschreitet.
Das Besondere bei diesem Ablauf: Das Unternehmen findet seine Aktionäre nicht ab, nimmt also die Anteilsscheine nicht zurück. Statt dessen wechseln die Aktien vom regulierten Börsenhandel in den sogenannten Freiverkehr. Der wiederum weist Abstufungen auf – als vergleichsweise seriös gilt der qualifizierte Freiverkehr, im unregulierten Freiverkehr hingegen tummeln sich Aktien, die tatsächlich nichts mehr wert sind, von Unternehmen, die vielleicht schon längst insolvent sind. Die Aktien bleiben handelbar – und im Freiverkehr versuchen natürlich auch Teilnehmer, ihre „Altlasten“ wenn irgend möglich noch loszuwerden.
Downgrading ist eine Alternative zum Delisting/ Bilderquelle: Nuva Frames/ shutterstock.com
Was ist das kalte Delisting?
Einen Sonderfall stellt das „kalte“ Delisting Anders als beim geregelten Rückzug von der Börse laufen hier hinter den Kulissen Vorgänge wie Merger oder Akquisitionen, Umstrukturierungen oder sogar ein sogenannter Squeeze Out ab. Letzteres bezeichnet den – oft verdeckten – Erwerb einer Aktienmehrheit durch einen oder mehrere Großinvestoren.
Wer dabei schließlich mehr als 95 Prozent der Anteilsscheine hält, kann die übrigen Aktionäre auch gegen ihren Willen abfinden und damit effektiv ausschließen – daher die Bezeichnung des „Herausquetschens“.
Börsenrückzug mit Erwerbsangebot
Nochmals anders läuft ein Delisting ab, wie es Elon Musk im Fall von Twitter nun durchführt. Nach einem Drama in mehreren Akten gelangte Musk mit einem sogenannten Buy Out ans Ziel. Soll heißen, dass der reichste Mensch der Welt ein hinreichend gutes Erwerbsangebot an die Aktionäre gemacht hat, um die notwendige Mehrheit für den Börsenrückzug zu erhalten. Das Verfahren ist selten, aber auch in Deutschland juristisch möglich und heißt Delisting-Erwerbsangebot, den Aktionären muss dabei ein Wert unterbreitet werden, der dem durchschnittlichen Börsenkurs des vorhergehenden halben Jahres entspricht – weitere Bedingungen dürfen ausdrücklich nicht gestellt werden.
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Über das Delisting einer Aktie im eigenen Depot informiert zu sein, gilt als die „Holschuld“ des Aktionärs, anders gesagt sind Anleger verpflichtet, sich selbst zu informieren. Denn wie schon beschrieben, reicht oft aus, dass der Unternehmensvorstand das Delisting „durchwinkt“. Aber was passiert, wenn man aus welchen Gründen auch immer vom Börsenrückzug kalt erwischt wird? Muss man die Aktien im Depot dann abschreiben, oder hat man als Anleger noch Optionen?
- Informationspflicht für Anleger
- Überraschende Delistings sind durchaus möglich
- Manche Anbieter kaufen aus dem Handel entfernte Aktien auf
Tatsächlich gibt es Broker, die sich darauf spezialisieren, Anteilsscheine anzukaufen, die aus dem Börsenhandel entfernt wurden. Das bedeutet für Aktionäre, dass sie hier eine Möglichkeit finden, die Aktien loszuwerden und dabei so wenig Verlust wie möglich zu verbuchen. Ein Vergleich der Angebote ist allerdings zu empfehlen, denn nicht alle Finanzdienstleister, die auf betroffene Anleger zugehen, können als seriös gelten. Allzu lange auf den nunmehr von der Börse entfernten Aktien sitzen zu bleiben, ist ebenfalls keine gute Idee.
Bei einem Delisting haben die Aktionäre die „Holschuld“/ Bilderquelle: soul_studio/ shutterstock.com
Abschied von der Börse: Häufiger als gedacht
Inzwischen sollte deutlich geworden sein: Die Ausgestaltung der rechtlichen Umstände und die verschiedenen Abläufe sind Hinweise darauf, dass ein Delisting keinesfalls selten Hat ein börsennotiertes Unternehmen am Kapitalmarkt nicht den gewünschten Effekt erzielt, wird das Delisting allerdings kaum Wellen schlagen – wie im Fall von Kleinunternehmen, die nur wenige Anleger für sich gewinnen.
- Das Ausscheiden aus dem Börsenhandel findet aber auch bei bekannten bis sehr bekannten Unternehmen statt – ein regelrechtes Beben ging durch die deutsche Finanzlandschaft mit der Insolvenz und dem anschließenden Delisting von Wirecard aufgrund gefälschter Bilanzen.
- Während der Pandemie entschloss sich auch die Axel Springer SE zu einem aufsehenerregenden Rückzug von der Börse, um sich neu aufzustellen.
- Im Jahr 2013 nahm der Computerhersteller Dell seine Aktie aus dem Handel und fand die Anleger ab.
- Erzwungen wurden Delistings in jüngster Vergangenheit auch als Instrument der Politik – bzw. der Außenpolitik. Aufgrund des schwelenden Handelsstreites zwischen den Vereinigten Staaten und der Volksrepublik China wurden chinesische Unternehmen zwangsweise aus dem Börsenhandel in den USA entfernt, in erster Linie der Tech-Konzern Huawei. In Gefahr ist auch das Listing weiterer chinesischer Konzerne, die über American Depository Receipts, sogenannte ADR, an US-Börsen handelbar sind.
Kann ich mich als Anleger vor einem Delisting schützen?
Verbindliche Informationspflichten und Auflagen zum Anlegerschutz gibt es für Unternehmen mit Börsennotierung nur wenige. Doch mit einigen wichtigen Anhaltspunkten lässt sich das Risiko eines Delistings zumindest reduzieren:
Hoher Streubesitzanteil: Sind viele Aktien im Besitz privater Anleger, ist es für ein Unternehmen schwierig, die Aktionäre mit einem Delisting zu überrumpeln oder zu übervorteilen. Ein Streubesitzanteil von mehr als 50% ist deshalb von Vorteil, Neugründungen und Startups mit überschaubarer Liquidität erfüllen dieses Kriterium nicht.
Solide Bilanzen und Unternehmensstrategien: Vor dem Kauf von Aktien sollten nicht nur die Kennzahlen, sondern auch die Geschäftsführung und die langfristige Ausrichtung geprüft werden. Ein Unternehmen, das mit einem langen zeitlichen Horizont agiert, wird seine Anleger nur selten mit einem Delisting überraschen.
Vor einem Aktienkauf sollte man sich auch über die Geschäftsführung und die langfristige Ausrichtung informieren/ Bilderquelle: WHYFRAME/ shutterstock.com
Investieren ohne das Risiko des Börsenrückzugs
Aktien bieten privaten Anlegern attraktive Möglichkeiten, an der Wertentwicklung eines Unternehmens zu partizipieren und eventuell auch zusätzliche Dividenden zu erhalten. Dem gegenüber steht das Risiko der spekulativen Geldanlage, das neben Kursverlusten auch die Möglichkeit des Delistings einschließt. Wie aber kann man investieren und dabei diese Risiken erfolgreich umgehen?
Ein Weg führt über die Investition mit Indexfonds. Denn ETF investieren nicht in einzelne Aktien, sondern in alle Positionen des jeweiligen Index, oft sogar besichert mit physischen Aktienkäufen. Die Zusammensetzung und Gewichtung des Index wird algorithmisch abgebildet, fällt ein Wert durch Delisting aus dem Index heraus, rücken andere nach.
Dank der Verwaltung durch eine Künstliche Intelligenz sind ETF kostengünstiger als aktiv gemanagte Fonds, wobei der Algorithmus oft ebenso gut agiert wie seine menschlichen Kollegen. Und auch die Kosten für den Handel lassen sich minimieren, da viele Banken und Broker ihren Kunden mit reduzierten oder gänzlich gestrichenen Ausgabeaufschlägen entgegenkommen.
Kleinanleger können überdies auch Sparpläne auf ETF einrichten – ohne sich dazu vertraglich zu binden. Mit geringen, aber regelmäßigen Raten ist auf diese Weise Vermögensaufbau zu attraktiven Konditionen möglich.
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Eine andere Annäherung an die Renditepotenziale von Aktien ermöglichen CFDs. Die Contracts for Difference sind Finanzinstrumente, die geschaffen wurden, um den Aktienhandel in den außerbörslichen Raum zu verlagern. Mit einem Differenzkontrakt wird der Basiswert nicht gekauft – statt dessen gewährt der Kontrakt seinem Halter die Teilhabe an der Kursentwicklung.
Nicht nur auf Aktien, sondern auf Assets aus allen anderen Anlageklassen werden mittlerweile CFDs angeboten. Die Spekulation findet über begrenzte Zeiträume statt, kaum je über einen Börsentag hinaus – daher die Bezeichnung Daytrading.
Viele Trader schätzen, dass sie selbst bei der Wahl der Ein- und Ausstiegspunkte frei sind und überdies nicht nur auf steigende Kurse spekulieren, sondern auch Short-Positionen auf fallende Kurse eröffnen können. Dank der Hebel, eigentlich einer Kreditlinie des Brokers, lässt sich das eingebrachte Eigenkapital einer Position erheblich steigern. Die Hebelfaktoren für private Trader liegen, je nach Anlageklasse des Basiswerts, zwischen 1:2 und 1:30, so dass sich das Trading auch mit überschaubarem Startkapital lohnen kann. Zugang zum Handel gewährt ein dafür lizenzierter Forex- und CFD-Broker, der seinen Kunden auch Echtzeitkurse und eine Software für das Trading zur Verfügung stellt.
CFDs bieten die Möglichkeiten auch auf fallende Kurse zu spekulieren/ Bilderquelle: Lemonsoup14/ shutterstock.com
Gut informiert eigene Strategien umsetzen
Beim Aktienkauf gilt es, Vorsichtsmaßnahmen zu beachten und sich allzeit selbst zu den Entwicklungen auf den Märkten zu informieren. Und auch der Handel mit CFDs sollte nur auf der Grundlage guter Eigeninformation aufgenommen werden. Zwar sind Differenzkontrakten vergleichsweise einfach konstruiert, doch die Hebel potenzieren die Konsequenzen jeder Strategie. Zum Schutz der Kunden schließen Broker Positionen, die gegen den Trader laufen, eine Verschuldung ist also nicht möglich, doch das eingesetzte Kapital kann man verlieren.
Deshalb raten die besten Forex- und CFD-Broker ihren Kunden nicht nur, sich das grundlegende Finanzwissen anzueignen – sie geben ihnen dazu sogar gut gestaltete Bildungsangebote mit auf den Weg. Mit multimedialen Ressourcen in Form von Kursen, Webinaren, Videos und E-Books können sich Einsteiger auf die Aufnahme des Tradings vorbereiten und das wichtige Risikomanagement ebenso erlernen wie die Technische Analyse. Ein Demokonto erlaubt erste praktische Erfahrungen, mit virtuellem Kapital und damit ohne Risiko.
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Das Ausscheiden aus dem Börsenhandel ist in den meisten Fällen ein geordneter Rückzug. Die Richtlinien der jeweiligen Börse regeln den Ablauf bei einem Delisting, und nur in seltenen Fällen tragen Aktionäre die Konsequenzen von unternehmerischem Fehlverhalten. Dennoch – einen umfassenden Schutz bei Delisting gibt es nicht.
Die beste Versicherung ist umfangreiche Eigeninformation sowohl zum Prozess des Börsenrückzugs als auch zu den Unternehmen, in die man investiert, um keine unangenehmen Überraschungen und eventuelle Verluste zu erleiden. Broker, die den „Nachlass“ eines Delistings aufkaufen, bieten nämlich nicht immer faire Konditionen.
Eine Alternative zur Aktien-Anlage stellt die Entscheidung für Indexfonds dar, bei denen dank der von vornherein vorhandenen Streuung und der Verwaltung des Index ein Schutz vor Delisting-Ausfällen gegeben ist. Auch der kurzfristige Handel mit CFDs wird von Börsenrückzügen nicht beeinträchtigt, da hier die gehandelten Basiswerte nicht gekauft werden.
Wie auch immer die Entscheidung für die eigenen Finanzstrategien ausfällt, ein seriöser Partner unterstützt dabei erheblich. Mit einem Depot- oder Broker Vergleich finden Anleger rasch den geeigneten Anbieter, der nicht nur mit einem großen Portfolio, sondern auch mit günstigen Konditionen und gutem Service überzeugen kann und seine Kunden auch mit Informations- und Bildungsangeboten begleitet.
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- Unbegrenzt nutzbares Demokonto
- Günstige Konditionen