Der Handel mit der Kryptowährung Bitcoin und anderen digitalen Währungen ist gemäß § 23 EStG (Einkommenssteuergesetz) den privaten Veräußerungsgeschäften zugeordnet. Pro Jahr gibt es eine Freigrenze von 600 Euro. Wird diese überschritten, muss der komplette Gewinn versteuert werden. Dieser Ratgeber erklärt alles Wichtige rund um die Bitcoin Steuern.
Unter anderem werden folgende Fragen beantwortet: Wonach richtet sich die Höhe der Steuer für Bitcoin-Transaktionen in Deutschland? Was ist unter „FiFo“ und „LiFo“ zu verstehen? Kann ein Privatanleger seine Bitcoins steuerfrei verkaufen? Und was ist eine Bitcoin Mining Steuer?
Interessantes zum Thema:
- Der Handel mit Bitcoin & Co ist gemäß § 23 EStG den privaten Veräußerungsgeschäften zugeordnet
- Steuer für Bitcoin-Transaktionen wird individuell nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz berechnet
- Bei einem Verkauf innerhalb eines Jahres greift eine Freigrenze von 600 Euro
- Nach einer Haltefrist von einem Jahr ist der Bitcoin Verkauf steuerfrei
Bitcoin – Die Höhe der Steuer
Die Höhe der Steuern für Bitcoin-Transaktionen richtet sich nach der persönlichen Einkommenssituation pro Jahr. Er wird also nicht pauschal festgelegt. Der persönliche Einkommenssteuersatz beträgt aktuell maximal 45 Prozent.
Bei der Ermittlung der tatsächlichen Steuerlast hilft ein Bitcoin Steuer Rechner. Für die Berechnung werden alle Einnahmen, die dem persönlichen Steuersatz unterliegen, addiert.
Hinweis: Mehrverdiener müssen in Deutschland einen höheren Steuersatz zahlen (progressives Steuersystem). Darüber hinaus gibt es eine Aufteilung des deutschen Steuersystems in fünf verschiedene Einkommensstufen. Jede Stufe unterliegt einer Formel zur Einkommenssteuerberechnung für den jeweiligen Bereich.
Gewinnermittlung nach FiFo oder LiFo
Für die Berechnung des Veräußerungsgewinns ist der Veräußerungspreis abzüglich der Werbungskosten und der Anschaffungskosten zu berücksichtigen. Weil Anleger Bitcoins in der Regel zu unterschiedlichen Zeitpunkten kaufen, ist es ratsam, sich für ein Bewertungsverfahren zu entscheiden, dass das Finanzamt auch akzeptiert.

Hohe Steuern beim Krypto-Handel dezimieren den Gewinn.
Dabei gilt: Das preisgünstigste Verfahren ist nicht zwingend die beste und einfachste Lösung.
- FiFo – Gewinnermittlung durch First in First out: Die Berechnungsmethode FiFo geht davon aus, dass die Coins, die zuerst angeschafft wurden, auch zuerst verkauft werden. Dabei gilt, dass bei einem Verkaufsprozess stets die am frühesten gekauften Coins als Bewertungsgrundlage und die entsprechende Zeit als Haltefrist gelten.
- LiFo – Gewinnermittlung durch Last in First out: Die Berechnungsmethode LiFo geht davon aus, dass die Coins, die zuletzt angeschafft wurden, auch zuerst verkauft werden. Allerdings akzeptieren Finanzämter die LiFo-Methode in der Regel nicht.
Wurde die Steuererklärung einmal mit einer der beiden Methoden eingereicht, kann diese in Zukunft bei späteren Steuererklärungen nicht mehr geändert werden.
Freigrenze bei digitalen Währungen wie Bitcoin
Können Anleger die Bitcoin Steuer umgehen? Ein Anleger, der seine Bitcoins innerhalb eines Jahres verkauft und einen Gewinn von weniger als 600 Euro erzielt, muss gemäß § 23 EStG keine Steuern auf Bitcoin zahlen.

Digitale Währungen generieren nicht nur Gewinne. Die entstehenden Kosten müssen berücksichtigt werden.
Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag
Häufig kommt es in Bezug auf die Bitcoin Steuer Deutschland und die Freigrenze für Steuerpflichtige zu Verwechslungen mit dem sogenannten Freibetrag.
Obwohl die Wörter Freibetrag und Freigrenze oft synonym verwendet werden, haben sie im deutschen Steuerrecht unterschiedliche Bedeutungen.
1. Beispiel Freibetrag: Kapitaleinkünfte vor Steuern (§ 20 EStG)
Der Freibetrag kommt beispielsweise bei den Kapitaleinkünften in Höhe von 801 Euro (Alleinstehende) zur Anwendung. Es handelt sich hierbei um den Sparer-Pauschbetrag. Für die Berechnung des zu versteuernden Einkommens für die Kapitaleinkünfte zieht man den Sparer-Pauschbetrag von den Gewinnen ab. Zum Beispiel:
- Gewinn vor Steuern: 1.000 Euro
- Berücksichtigung des Freibetrages: 1.000 Euro minus 801 Euro = 199 Euro
Der Differenzbetrag ist die Berechnungsgrundlage für die vom Steuerpflichtigen zu zahlende Steuer (hier: 199 Euro). Bei einem Freibetrag werden also nur die Erträge besteuert, die über dem jeweiligen Freibetrag liegen.
2. Beispiel Freigrenze: Veräußerungsgewinne vor Steuern mit Bitcoin-Transaktionen (§ 23 EStG)
Anders als der Freibetrag bildet eine Freigrenze, die beispielsweise bei einem privaten Veräußerungsgeschäft in Höhe von 600 Euro vorliegt, die Summe ab, die nicht zu versteuern ist, wenn die 600 Euro nicht überschritten werden.
Zum Beispiel:
- Gewinn vor Steuern 500 Euro: Hier ist für das Bitcoin auszahlen keine Steuer zu zahlen.
- Gewinn vor Steuern 1.500 Euro: Der Gewinn ist komplett zu versteuern.
Achtung: Wird die Freigrenze von 600 Euro überschritten, muss der gesamte Gewinn versteuert werden.

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Bitcoin steuerfrei verkaufen – wie geht das?
Neben der Freigrenze gibt es eine weitere Möglichkeit, wie Anleger die Bitcoin Steuer umgehen können. Nach einer Haltefrist von einem Jahr müssen Investoren keine Steuern auf etwaige Bitcoin-Gewinne zahlen. Sie können ihre Bitcoins also steuerfrei veräußern. Dies liegt daran, dass es sich nach einem Jahr dabei nicht mehr um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt.
Hinweis: Zwar ist die Aussage, dass es sich um eine steuerfreie Veräußerung von Bitcoin handelt, in diesem Kontext richtig. Im Steuerrecht spricht man hierbei aber von einem „nicht steuerbaren Gewinn“.
Kann das Finanzamt über die Steuerfreiheit entscheiden?
Nutzer in Krypto-Foren und soziale Medien diskutieren häufig darüber, dass das Finanzamt darüber bestimmt, ob Gewinne aus Bitcoin-Transaktionen als steuerfrei zu behandeln sind, und nicht etwa der Steuerpflichtige.
Dies stimmt nur zum Teil. Sobald der Verkauf der Bitcoins nach mindestens einem Jahr Haltedauer erfolgt, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft. Dadurch greift keine Einkommensart im deutschen Steuerrecht. Das Finanzamt kann hier also nicht einfach bestimmen, den Verkauf dennoch zu besteuern.
Darüber hinaus können lediglich private Veräußerungsgeschäfte in der Anlage SO der Steuererklärung angegeben werden, nicht aber steuerfreie Gewinne aus Bitcoin-Transaktionen.
Das heißt also, dass die Steuerfreiheit weder vom Steuerpflichtigen noch vom Finanzamt, sondern einzig vom Gesetz entschieden wird.
Es kann jedoch vorkommen, dass das Finanzamt bei größeren Beträgen Nachweise sowie die Herkunft für etwaige steuerfreie Bitcoin-Gewinne sehen will. Deshalb ist es grundsätzlich ratsam, Anschaffungen und Veräußerungen von Bitcoins genau zu dokumentieren, da dies im Zweifelsfall die Steuerfreiheit beweisen kann.
Hinweis: Über die Versteuerung von Bitcoin und Kryptowährungen gibt es nach wie vor Diskussionsbedarf. Auch gelten noch keine einheitlichen Regelungen in Deutschland. Bei sehr umfangreichen Transaktionen empfiehlt es sich einen versierten Steuerberater zu konsultieren, da es neben den hier genannten Informationen noch ganz andere Möglichkeiten gibt.“
Welche Transaktionen von Bitcoins sind steuerlich relevant?
Wie bereits erwähnt, gilt, dass ausschließlich Transaktionen steuerlich relevant sind, die gemäß § 23 EStG ein privates Veräußerungsgeschäft auslösen. Nicht jede Transaktion ist dabei ein Auslöser.
Folgende Transaktionen stellen kein privates Veräußerungsgeschäft dar:
- Kauf von Kryptowährungen mit Fiatwährungen wie Euro oder US-Dollar auf der Börse.
- Einzahlungen von Fiatwährungen in eine Krypto-Börse.
- Verschieben von Kryptowährungen vom eigenen Depot (z. B. auf einer Börse) in ein anderes Depot (z. B. eigene Wallet).
- Transfer von Fiatwährungen von einer Börse auf das Girokonto.
- Sämtliche Bestandteile einer Transaktion, die die Haltedauer von einem Jahr schon überschritten haben.
Zu den Transaktionen, die ein privates Veräußerungsgeschäft darstellen und somit der Steuer unterliegen, sofern sie innerhalb der Spekulationsfrist umgesetzt wurden, zählen:
- Zahlung mit Kryptowährungen für Dienstleistungen oder Waren.
- Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiatwährung.
- Tausch von Kryptowährungen in andere Kryptowährungen.
Letzterer Punkt zählt zu den größten bekannten Irrtümern hinsichtlich der Steuern von Kryptowährungen Bitcoin. So ist der Wechsel einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung auf jeden Fall steuerpflichtig, auch wenn dabei keine realen Gewinne in Fiatwährung generiert werden.
Für die Berechnung der zu versteuernden Einkünfte ist das richtige Identifizieren von steuerpflichtigen Transaktionen notwendig. Machen Anleger an dieser Stelle Fehler, könnte es sich dabei um eine Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung handeln.

Steuer Kosten berechnen und den Gewinn ermitteln.
Bitcoin Steuern sparen: Zwei weitere Möglichkeiten
Wie eingangs erwähnt, sind die Erträge aus Bitcoin-Transaktionen – wenn diese steuerpflichtig sind – mit dem individuellen Einkommenssteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu versteuern. Um die Höhe der Bitcoin Steuer zu senken, können Steuerpflichtige zwei weitere Aspekte berücksichtigen.
1. Verluste beim Bitcoin-Handel geltend machen
Gewinne sind beim Verkauf von Bitcoins nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei. Dies gilt allerdings auch für Verluste. Dementsprechend können Bitcoins, die an Wert verlieren und nach einem Jahr erst verkauft werden, steuerlich nicht als Verluste abgezogen werden.
Anleger können Verluste nur dann steuerlich geltend machen, wenn sie sie innerhalb der einjährigen Haltefrist realisieren. Das heißt, wenn sie gegen andere Kryptowährungen eingetauscht oder verkauft wurden.
Es ist also möglich, die Verluste zu realisieren und gegen die anderen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres zu verrechnen. Dementsprechend sinken der Gesamtgewinn und die zu zahlende Steuer.
- Anleger können Verluste aus Kryptowährungen nur dann gegenrechnen, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist anfallen
- Verluste, die nach einem Jahr Haltedauer anfallen, sind nicht verrechnbar
- Verluste können bis zu einem Jahr zurückgerechnet und ohne Begrenzung in die Zukunft vorgetragen werden um die Steuerlast zu senken
Wenn das Jahresergebnis einen Verlust darstellt, können Anleger die Verluste sogar bis zu einem Jahr zurücktragen oder ohne Begrenzung in die Zukunft vortragen, um sie mit zukünftigen Gewinnen verrechnen zu können. Somit ist es möglich, gezielt Verluste zu realisieren, um die aktuelle oder zukünftige Steuerlast zu reduzieren.

Verluste sollten innerhalb der einjährigen Haltefrist steuerlich geltend gemacht werden.
2. Depot-Trennung in „Short“ und „Long“
Eine zweite Möglichkeit, sich die Haltefrist zunutze zu machen, besteht darin, die eigenen Bitcoins in langfristige Depots (um die Haltefrist zu erreichen) und in kurzfristige Depots (zur regelmäßigen Nutzung) zu trennen.
Jede Kryptowährung ist hierbei in einem Depot (Börse, Wallet etc.) als ein eigenständiges Depot anzusehen. Auf diese Weise können Anleger unabhängig voneinander die eingangs erwähnte FiFo-Methode anwenden. Mit dieser Aufteilung lassen sich große steuerliche Ersparnisse erzielen.
Mining und Steuer
Das Mining beschreibt bei Bitcoin den Prozess, der zum Zwecke der Verarbeitung, Sicherung und Synchronisierung von Transaktionen stattfindet. Dafür stellen die sogenannten Miner dem Netzwerk Rechenleistung zur Verfügung.
Aufgrund des hohen Stromverbrauchs ist diese Rechenleistung sehr kostenaufwendig. Die Miner erhalten für den Aufwand eine Entschädigung durch den Mining-Reward. Jedoch wird diese Belohnung nur gezahlt, wenn ein Miner erfolgreich Transaktionen verarbeiten (also die empfangenen und verwendeten Coins in einen Datenblock bündeln) kann, welcher anschließend an die Blockchain angeheftet wird.
Hintergrund der erfolgreichen Datenblock-Findung sind dabei komplizierte mathematische Prozesse, die zur Lösung entsprechend viel Rechenleistung benötigen.

Bitcoin Mining ist sehr kostenaufwendig. Eine Entschädigung ist möglich.
Die steuerliche Behandlung des „Mining“
Gibt es eine Bitcoin Mining Steuer? Sollte das Mining für einen Steuerpflichtigen zu den gewerblichen Einkünften (§ 15 EStG) zählen, hat dies für ihn steuerliche Konsequenzen:
- Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt, gemäß Gewerbeordnung (GewO) § 14 Abs. 1 Satz 1.
- Zahlung von Gewerbesteuer, wenn der Freibetrag von 24.500 Euro überschritten wird (bei Personengesellschaften und natürlichen Personen).
- Originäre (§ 141 AO) oder derivative (§ 140 AO, §§ 238, 241a HGB) Buchführungspflicht.
Die Einnahmen aus einer Mining-Tätigkeit können als Einnahmen aus Gewerbebetrieb definiert werden, wenn folgende Merkmale kumulativ erfüllt sind:
- Gewinnerzielungsabsicht
- Dauerhafte Betätigung
- Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr
- Selbstständigkeit
Darüber hinaus dürfen keine private Vermögensverwaltung oder eine selbstständige Tätigkeit in Forst- und Landwirtschaft vorliegen.
Bitcoin Steuer bei verschiedenen Mining-Methoden
1. Einzel Mining
Betreibt ein Steuerpflichtiger ein gewinnbringendes Einzel-Mining, so gehen Finanzämter meist davon aus, dass er gewerbliche Einnahmen generiert.

Verschiedene Methoden vergleichen, um zu einem guten Ergebnis zu kommen.
2. Pool Mining
Betreibt ein Steuerpflichtiger Pool Mining, können je nach Ausgestaltung der Tätigkeit entweder Einnahmen aus Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG oder aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG vorliegen.
Bei dieser Mining-Variante ist im Zweifelsfall das Gesamtbild der Verhältnisse ausschlaggebend. In diesem Kontext ist außerdem wichtig, sich von einem Experten steuerlich beraten zu lassen, um sich auf die steuerlichen Konsequenzen vorzubereiten. Dementsprechend empfiehlt es sich, einen erfahrenen Steuerberater aufzusuchen, der sich im Bereich von Kryptowährungen auskennt.
3. Cloud Mining
In der Regel kann Cloud Mining den Anforderungen eines Gewerbebetriebs wegen fehlender Merkmale nicht gerecht werden. In den meisten Fällen werden deshalb Einnahmen aus Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG vorliegen (sonstige Einkünfte).
Bei zahlreichen Cloud Mining Angeboten können Steuerpflichtige die genutzte Hardware nicht selbst steuern, da sie bei Veränderungen des Netzwerkes auf die Hardware keinen unmittelbaren Zugriff haben. Ein Wechsel der Hardware auf eine andere Kryptowährung sowie eine Veränderung der Einstellungen sind damit nicht möglich.
Aus diesem Grund ist dem Cloud Mining ein Kapitalanlage-Charakter zuzusprechen. Auch in diesem Fall ist es ratsam, sich im Vorfeld von einem Experten beraten zu lassen.
Fazit: Bitcoin Steuer fällt nicht immer an
Müssen Anleger Bitcoin Steuer für den Kauf und Verkauf der Kryptowährung zahlen?
Die Frage kann nicht mit einem eindeutigen Nein beantwortet werden. Denn es kommt immer auf den Einzelfall an.
Generell gilt, dass innerhalb eines Jahres realisierte Erträge aus dem Handel mit Digitalwährungen wie Bitcoin beim Erreichen oder Überschreiten der Freigrenze in Höhe von 600 Euro in der Steuererklärung anzugeben sind.
In Deutschland sind Kryptowährungen keine gesetzlichen Zahlungsmittel. Deshalb wird der Kauf und Verkauf dieser Währung gemäß § 23 EStG als privates Veräußerungsgeschäft klassifiziert. Somit sind die Einnahmen aus dem Handel mit Bitcoin oder anderen digitalen Währungen steuerlich mit Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften gleichzustellen (z. B. eBay-Verkäufe oder ein privater Autoverkauf).
Aber Achtung: Die Freigrenze von 600 Euro gilt nicht ausschließlich für Kryptowährungen, sondern komplett für alle privaten Veräußerungsgeschäfte. Wer etwa ein wertvolles Gemälde kauft und dieses innerhalb eines Jahres für 700 Euro wieder verkauft, hat die 600-Euro-Freigrenze bereits überschritten. Somit würde jeder erworbene Euro aus verkauften Bitcoins in voller Höhe für dieses Jahr versteuert werden.
Wer seine Bitcoins länger als ein Jahr hält und diese schließlich verkauft, muss keine Steuern zahlen. Weitere Steuersparmöglichkeiten ergeben sich aus realisierten Verlusten und einer getrennten (kurzfristigen und langfristigen) Aufbewahrung.
Bilderquelle:
- www.shutterstock.com




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