Der Broker justTRADE führt einige Neuerungen ein, darunter die Einrichtung eines Freistellungsauftrags und Individualisierungsmöglichkeiten bei Sicherheitseinstellungen. Freistellungsaufträge für 2020 können noch bis zum 27. Dezember 2020 eingereicht werden, damit diese rückwirkend für das Jahr 2020 berücksichtigt werden können. Dies ist über das Webtrading von justTRADE möglich. Der junge Broker hat im Laufe des Jahres sein Angebot weiter verbessert und bietet seit einer Weile auch Kryptowährungen an.
Login-Weg selbst auswählen
Mit Blick auf die Sicherheitseinstellungen können Trader nun selbst entscheiden, ob sie sich per SMS mit einer Multi-Faktor-Authentifizierung einloggen wollen. Die SMS-Absicherung ist bereits per Default aktiviert, kann über das Webtrading aber auch deaktiviert werden. Die Kunden von justTRADE können zudem selbst entscheiden, nach Ablauf welcher Zeitspanne ein Auto-Logout im Webtrading erfolgen und so die Session automatisch beendet werden soll. Dies lässt sich ebenfalls im Webtrading einstellen.
Die neuen Funktionen stehen zunächst im Webtrading zur Verfügung, werden aber bald auch in die App eingebunden. JustTRADE will seinen Kunden so ein noch individuelleres Trading ermöglichen. Das Webtrading von justTRADE ist über Windows, Mac oder Linux sowie alle üblichen Browser wie Firefox oder Google Chrome möglich. Die Plattform muss nicht auf dem eigenen PC installiert werden.
Webtrading für Wertpapiere und Kryptowährungen
Das justTRADE Webtrading richtet sich vor allem an sehr aktive Kunden, die auf diesem Weg
- etwa 7.300 Aktien aus 52 Ländern
- acht Kryptowährungen
- 1.100 ETFs und ETCs sowie
- 500.000 Zertifikate, Optionsscheine und Hebelprodukte
handeln können. Alle angezeigten Kurse sind Echtzeitkurse. Mit Blick auf die Orderarten könnten Trader unter anderem Limit Orders oder Trailing Stop Loss nutzen. Die Plattform ist kostenlos und seit einiger Zeit ist auch eine Watchlist in die Handelsplattform eingebunden.
Zu den Besonderheiten der Plattform von justTRADE gehört die enge Anbindung an die Handelspartner des Brokers. Dies hat auch zur Folge, dass Quoteanfragen in wenigen Millisekunden beantwortet werden können. Der Handel ist unter anderem bei den Börsen LS Exchange und Quotrix sowie den Emittenten Citi, SocGen, UBS und Vontobel möglich. Außerdem können Trader jetzt auch über Tradegate bei justTRADE kostenfrei handeln. ETFs können über die Anbieter Amundi, DWS, iShares, Lyxor, UBS, Vanguard, VanEck und WisdomTree gehandelt werden. Übrigens hat justTRADE nun einen neuen ETF-Partner für den Handel gefunden.
Zusammenarbeit mit etablierter Bank
Darüber hinaus arbeitet justTRADE mit der Sutor Bank zusammen, die viele Services für den Broker übernimmt, darunter auch die Konto- und Depotführung. Alle Aufgaben, die einer aufsichtsrechtlichen Zulassung unterliegen, werden über die Sutor Bank geleistet. Dazu gehören auch das Einlagen- und Finanzkommissionsgeschäft. Viele weiter Aufgaben wurden an das Unternehmen JT Technologies GmbH ausgelagert. Die Sutorbank ist auch für den Einlagensicherungsfonds und die Abführung der Abgeltungssteuer verantwortlich. Die Verwahrung von Kryptowerten erfolgt über das Bankhaus von der Heydt.
Durch seine schlanke Unternehmensstruktur, bekannte Partner und die Fokussierung auf bestimmte Handelsinstrumente kann justTRADE den Wertpapierhandel kostenfrei anbieten. Daher entfallen Orderprovisionen, Fremdkostenpauschalen und Depotgebühren. Der Handel mit Aktien und ETFs ist an zwei Börsen sowie im außerbörslichen Handel möglich.
Freistellungsauftrag für private Anleger
Nun wurde auch die Erteilung eines Freistellungsauftrags erleichtert. Richten private Anleger einen solchen ein, muss bis zu einer bestimmten Summe keine Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen aus Zinsen, Fonds, Dividenden und gewinnen aus Wertpapiergeschäften gezahlt werden. Richten Privatanleger keinen Freistellungsauftrag ein oder die Kapitalerträge übersteigen den Sparerpauschbetrag, so muss der Broker oder die Bank, bei der Trader aktiv sind, 25 Prozent Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführen, was automatisch erfolgt. Zur Abgeltungssteuer kommen der Solidaritätszuschlag und unter Umständen die Kirchensteuer hinzu. Mit einem Freistellungsauftrag vermeiden Trader damit Steuerabzüge.
Der Freistellungsauftrag gilt bis zu einer Summe von 801 Euro an Kapitalerträgen. Bei Ehepaaren verdoppelt sich die Summe auf 1.602 Euro. Für Konten von Minderjährigen können die Eltern ebenfalls einen Freistellungsauftrag erteilen. Diesen Regelungen liegt der Paragraf 44a des Einkommensteuergesetzes (EStG) zugrunde. Demnach müssen bis zur Grenze des Sparerpauschbetrags keine Steuern gezahlt werden. Wurde doch einmal zu viel Abgeltungssteuer gezahlt, können sich Privatanleger diese über die Steuererklärung zurückholen.
Anbieter Freistellungsauftrag erteilen
Damit der Anbieter den Sparerpauschbetrag berücksichtigen kann, müssen Anleger ihrer Bank oder ihrem Broker einen Freistellungsauftrag erteilen. Besitzt ein Trader mehrere Konten oder Depots bei einem Anbieter, reicht in der Regel ein Freistellungsauftrag pro Anbieter aus. Früher war es üblich, für jedes Depot bzw. Konto einen eigenen Freistellungsauftrag zu erteilen.
Hat ein Trader Konten oder Depots bei mehreren Anbietern, so kann der Sparerpauschbetrag aufgeteilt werden. Trader erteilen dann mehrere Freistellungsaufträge mit Teilbeträgen. In diesem Fall ist es ratsam, vorab die zu erwartenden Kapitalerträge bei einem Anbieter zu schätzen und auf dieser Grundlage die Freibeträge zu verteilen. Zusammengerechnet dürfen alle Freistellungsaufträge aber nur 801 Euro betragen.
Finanzamt überprüft Angaben
Dies ist wichtig, da die Finanzverwaltung die Zahlen überprüft. Überhöhte Freistellungsaufträge sind eine Verletzung des Steuerrechts, was im Wiederholungsfall sogar zu einer Ordnungsstrafe führen kann. Beliebt die Summe der nicht zu versteuernden Beträge aber unter den gesetzlichen Grenzen, gibt es in der Regel keine Schwierigkeiten mit dem Finanzamt. Falls es jedoch einmal ein Problem gab, kann es bei der nächsten Steuererklärung dazu kommen, dass das Finanzamt genauer prüft, ob nicht versteuerte Kapitalerträge angegeben wurden. Im Zweifel ist es sicher sinnvoll, sich bei Fragen zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungssteuer an einen Steuerberater zu wenden. Broker dürfen Trader nicht zu steuerrechtlichen Fragen beraten.
Seit 2011 müssen private Anleger bei der Erteilung des Freistellungsauftrags ihre Steueridentifikationsnummer angeben. Nach einer Übergangsfrist bis 2015 mussten seit 2016 auch für alle Altaufträge die Steueridentifikationsnummer angegeben werden. Freistellungsaufträge ohne Steueridentifikationsnummer sind ungültig.
Persönliche Kennzahl mit elf Ziffern
Die Steuer-ID besteht aus elf Ziffern und ist eine persönliche Nummer, die jeder Bürger in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern erhält. Die Nummer ist lebenslang gültig und beispielsweise auf dem letzten Steuerbescheid zu finden. Die Bank oder Broker gibt die beantragten Freibeträge mit der Steueridentifikationsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern weiter. Obwohl es hierfür keine Pflicht gibt, sollten Trader jeden erteilten Freistellungsauftrag zur Sicherheit behalten. So behalten sie den Überblick, welchen Freistellungsauftrag sie an welche Bank oder Broker erteilt haben. Banken und Broker müssen Freistellungsaufträge sechs Jahre lang aufbewahren.
Trader sollten im Zweifelsfall prüfen, ob bei ihrem Broker die korrekte Steueridentifikationsnummer vorliegt und bei Unklarheiten vorsorglich nachfragen. Ein Freistellungsauftrag gilt immer für das ganze Kalenderjahr, in dem er eingereicht wird. Eine Kündigung ist bis zum 31. Dezember möglich. Allerdings können private Anleger auch einen unbefristeten Freistellungsauftrag erteilen, der bis zum Widerruf oder einer Änderung gilt.
Freistellungsauftrag bis Jahresende veränderbar
Ein Freistellungsauftrag kann im Laufe eines Kalenderjahres immer wieder verändert werden. Die letzte Änderung des Jahres sollte aber spätestens am 28. Dezember erfolgen. Oft gibt es jedoch wegen des Bearbeitungsaufwands je nach Bank oder Broker auch frühere Fristen. Idealerweise sollte ein Freistellungsauftrag so früh wie möglich erteilt werden, damit die Bank oder der Broker keine unnötige Abgeltungssteuer ans Finanzamt abführt, weil kein Freistellungsauftrag vorhanden ist.
Bei der Kündigung eines Kontos oder eines Depots muss der Freistellungsauftrag separat gekündigt bzw. gelöscht werden. Wird dies versäumt, bleibt ein ungenutzter Freibetrag erhalten. Tritt der Fall ein, dass Freibeträge ungünstig auf verschiedene Anbieter verteilt wurden und daher zu viel Abgeltungssteuer bezahlt wurde, müssen Trader dies in ihrer Steuererklärung deklarieren, damit sie die zu viel gezahlte Summe zurückerhalten. Dazu müssen sie bei der Steuererklärung im Formular Einkünfte aus Kapitalvermögen (Anlage KAP) alle Kapitalerträge und abgeführten Steuern eintragen.
Verbesserter Service bei justTRADE
JustTRADE erhöht mit den neuen Sicherheitseinstellungen und dem Freistellungsauftrag seine Serviceangebote. Derzeit ist der Anbieter der erste Neobroker, den Handel mit Kryptowährungen und Aktien anbietet. Der Handel mit Wertpapieren ist von 7.30 bis 23 Uhr möglich, der Kryptohandel sogar rund um die Uhr und auch am Wochenende.
Bei jeder Verkaufsorder führt justTRADE eine Verlustoptimierung durch. Bevor also Steuern auf einen Gewinn berechnet werden, wird geprüft, ob eine Verrechnungsmöglichkeit gegen gegebenenfalls vorhandene Verlusttöpfe sinnvoll ist. Einmal pro Monat findet zudem eine Gewinnoptimierung statt, bei der schon angefallene Steuern gegen später entstandene Verluste verrechnet werden. Einmal im Jahr, meist im März, erhalten alle Trader kostenlos das gesetzliche Steuerreporting für das Vorjahr.
Ab 2021 wird Freistellungsauftrag berücksichtigt
Ab dem nächsten Jahr wird justTRADE bei jedem Trader auch den Freistellungsauftrag berücksichtigen, bis dieser ausgeschöpft ist. Um den Freistellungsauftrag einzurichten, klicken Trader nach dem Einloggen ins Webtrading auf das Symbol für persönliche Einstellungen. In einem neuen Fenster ist nun die Funktion „Steuerdaten“ zu finden. Dort kann dann „Freistellungsauftrag“ gewählt werden. Hier können Trader ihre Daten eingeben und danach auf „weiter“ klicken.
Trader können sich für den Handel per App oder am PC entscheiden. Andere Broker dieser Generation bieten nur eine App oder eine Desktop-Variante an. Während der Wertpapierhandel mit null Euro Orderentgelt möglich ist, müssen Trader im Kryptohandel einen Minimum-Spread von 0,30 Prozent beim Kauf oder Verkauf einer Kryptowährung zahlen. Kryptowährungen werden über die Sutor Bank gehandelt. Die acht angebotenen Kryptowährungen, darunter 3 neu hinzugefügte bei jutTRADE, sind:
- Bitcoin
- Ethereum
- Litecoin
- Ripple
- Bitcoin Cash
- EOS
- Chainlink
- und Stellar
Auch ETFs können bei sieben Handelspartnern für null Euro Orderentgelt gehandelt werden. Trader müssen im Wertpapierhandel allerdings berücksichtigen, dass das Mindestordervolumen bei 500 Euro liegt und das maximale Ordervolumen bei 50.000 Euro.
Kontoeröffnung komplett digital
Die Kontoeröffnung bei justTRADE ist vollkommen digital möglich und dauert nur zehn Minuten. Dabei erfolgt die Legitimation gegenüber dem Broker per Videochat. Eine Order wird in Millisekunden ausgeführt. Trader können zudem über die Plattform des Brokers problemlos zwischen dem Kryptohandel und dem Wertpapierhandel wechseln.
Dabei ist justTRADE keine Kryptobörse. Sobald ein Trader eine Kryptowährung kauft, wird diese von der Sutor Bank verkauft. Beim Verkauf von Kryptowährungen kauft die Sutor Bank diese. Da die Verwahrung von Kryptowerten über das Bankhaus von der Heydt erfolgt, wird für den Kryptohandel bei justTRADE kein Wallet benötigt. Weitere technische Aspekte müssen Trader daher nach der Kontoeröffnung nicht beachten.
Bruchstücke von Kryptowährungen kaufen
Im Kryptohandel beträgt das Mindestordervolumen 50 Euro und das maximale Ordervolumen 25.000 Euro. Dabei können Trader auch Bruchstücke einer Order kaufen. Dafür müssen sie lediglich die gewünschte Menge in das Mengenfeld der Ordermaske eingeben. Allerdings ist es nicht möglich, Kryptowährungen aus einem externen Wallet zu justTRADE zu übertragen.
JustTRADE ist zwar einer der jüngsten Broker in Deutschland, belegte aber schon ein halbes Jahr nach der Unternehmensgründung bei der Brokerwahl 2020 den zweiten Platz in der Kategorie Daytradebroker. Das FinTech Startup hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und arbeitet mit der Sutor Bank, einer Privatbank aus Hamburg, zusammen. Diese wurde schon 1921 gegründet und ist heute eine von nur wenigen unabhängigen Privatbanken in Deutschland. Die Gründer und Geschäftsführer von justTRADE, Ralf Oetting und Michael B. Bußhaus, haben bereits über 20 Jahre Erfahrung in der Arbeit für Online-Broker und Finanzportale. Dazu kommen bei justTRADE viele Experten für IT und Marketing.
Fazit: Neue Services bei justTRADE
JustTRADE verbessert erneut seine Angebote. Noch bis zum 27. Dezember 2020 können Trader im Webtrading einen Freistellungsauftrag für das aktuelle Jahr einreichen. Darüber hinaus individualisiert der Broker seine Sicherheitseinstellungen. Trader können nun wählen, welche Vorgehensweise sie beim Login bevorzugen. Dies ist bisher nur für das Webtrading möglich, soll bald aber auch für die App übernommen werden.
Der Broker ist erst wenige Monate am Markt, verbessert seine Angebote aber weiter. Derzeit ist justTRADE der einzige Neobroker, der den Handel mit Kryptowährungen und Wertpapieren anbietet. Im Kryptohandel müssen Mindestspreads gezahlt werden, während bei Aktien und ETFs kein Orderentgelt anfällt.
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- Mobiler Handel per App
- Unbegrenzt nutzbares Demokonto
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