Christian-Habeck

Verfasser: Christian Habeck

Redakteur: Marcel Tirschmann

Aktualisiert von: Michael Arciprete am 17.01.2024

Aktien Spekulationssteuer 2024 – Wann fällt Spekulationssteuer bei Aktien an?

Die Spekulationssteuer ist eine Form der Besteuerung von Kapitalgewinnen aus der Veräußerung von Vermögenswerten. In vielen Ländern gilt sie insbesondere für kurzfristige Gewinne, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums realisiert werden, oft weniger als ein Jahr.

Die Steuersätze und Regelungen variieren je nach Land, und Freibeträge oder Vergünstigungen können existieren. Diese Aktien Spekulationssteuer soll kurzfristiges Trading besteuern und langfristige Investitionen begünstigen. Typische betroffene Vermögenswerte sind Aktien, Anleihen und Immobilien. Investoren sollten die spezifischen Steuergesetze ihres Landes kennen, um ihre Verpflichtungen korrekt zu erfüllen. Welche Regeln gelten für Verlustverrechnung? Fällt bei einem Depotwechsel Abgeltungssteuer an? Und was passiert bei einer Erbschaft oder Schenkung? Diese Fragen werden in unserem Artikel zu Aktien und Spekulationssteuer beantwortet.

Spekulationssteuer auf Aktien im Überblick:

  • Die Abgeltungssteuer liegt bei 25%
  • Es gibt Freibeträge von maximal 1.000€ pro Person
  • Alle Kapitalerträge – also Zinsen und Dividenden – sowie Gewinne aus Wertpapier-Transaktionen werden versteuert
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Viele fragen sich: Wie hoch ist die Spekulationssteuer bei Aktien?/Bilderquelle:TikoAramyan/shutterstock.com

Aktien Spekulationssteuer News

▶️ Die Abgeltungssteuer ist die Aktien Spekulationssteuer in ihrer seit 01.01.2009 gültigen Form

▶️ Grundsätzlich ist die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Aktiengeschäften seit dem 01.01.2009 sehr einfach geregelt: Auf Gewinne fällt eine Steuer in Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an.

Die Steuer wird direkt von der depotführenden Bank einbehalten.

Die Steuer kommt unabhängig von der zeitlichen Distanz zwischen Kauf und Verkauf zur Anwendung – die frühere Befreiung von Veräußerungsgewinnen nach Ablauf einer einjährigen Haltefrist wurde abgeschafft. Auch das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden gibt es nicht mehr – die Ausschüttungen unterliegen ebenso wie sämtliche Kursgewinne der Abgeltungssteuer.

💡 Die Abgeltungsteuer fällt in der Regel auf Kapitalerträge an, die aus bestimmten Finanzinstrumenten und Kapitalanlagen resultieren.

Wann fällt Spekulationssteuer bei Aktien an?

✅ Zinserträge: Zinsen aus Spareinlagen, Anleihen oder anderen schuldrechtlichen Verhältnissen.
✅ Dividendenerträge: Ausschüttungen von Aktiengesellschaften an ihre Aktionäre.
✅ Kursgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie Aktien oder Investmentfondsanteilen.
✅ Options- und Termingeschäfte: Gewinne aus dem Handel mit Derivaten.

Die Abgeltungsteuer wird in vielen Ländern auf diese Kapitalerträge erhoben. Sie wird oft direkt von den Finanzinstituten einbehalten und an die Steuerbehörden abgeführt. Die genauen Regelungen können je nach Land unterschiedlich sein, und es gibt möglicherweise Ausnahmen oder Freibeträge, die die Anwendung der Abgeltungsteuer beeinflussen. Es ist wichtig, die spezifischen steuerlichen Bestimmungen des eigenen Landes zu kennen und zu beachten.

Bestandsschutz und das First in, First out bei Aktien

Für vor dem 01.01.2009 angeschaffte Aktien gilt Bestandsschutz: Gewinne aus diesen Geschäften können steuerfrei vereinnahmt werden. Wurden ein Teil des Bestands in einem bestimmten Wertpapier (identische ISIN) vor dem Stichtag, ein anderer Teil nach dem Stichtag angeschafft, gilt das „First in, First out“-Prinzip: Die Aktien mit dem am längsten zurückliegenden Anschaffungsdatum gelten im Hinblick auf die Bestandsschutzregelung als zuerst veräußert.

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Freibeträge für die Spekulationssteuer auf Aktien

Zumindest rein formal begünstigt der Staat Sparer, die mit Aktien ein Vermögen aufbauen möchten. Jeder Sparer kann pro Jahr Kapitaleinkünfte gleich welcher Art in Höhe von 1.000 EUR steuerfrei vereinnahmen. Für gemeinsam veranlagte Ehegatten gilt der doppelte Sparerpauschbetrag in Höhe von 2.000 EUR.

Um den Sparerfreibetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen Anleger der depotführenden Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, zu dessen Gunsten Erträge steuerlich verbucht werden. Der Pauschbetrag kann auf mehrere Banken verteilt werden, Änderungen sind bis etwa Mitte Dezember eines laufenden Steuerjahres möglich.

Veranlagung bei der Einkommensteuer bei persönlichem Steuersatz < 25 %

Liegt der persönliche Steuersatz eines Anlegers unter 25 %, kann eine Veranlagung von Einkünften im Rahmen der Einkommensteuer erfolgen. Dazu ist die Anlage KAP auszufüllen. In diesem Fall behält die depotführende Bank die Abgeltungssteuer dennoch ein. Anleger können die Differenz zwischen gezahlter Steuer und zu zahlender Steuer laut Steuerbescheid jedoch vom Finanzamt zurückverlangen.

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Die Spekulationssteuer ist in Deutschland unumgänglich/ Bilderquelle: Art_Photo/ shuttertsock.com

Transaktionskosten werden in die Kurse eingerechnet

Die Basis der Besteuerung bildet die Differenz zwischen Einstands- und Veräußerungskurs. Dieser wird nicht allein durch den Börsenkurs, sondern zusätzlich durch die Transaktionskosten bestimmt. Der Gesetzgeber räumt Anlegern die Geltendmachung der Kosten ein, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anschaffung oder der Veräußerung von Aktien stehen.

Broker schlagen die Kosten beim Kauf einer Aktie deshalb in der Regel dem Anschaffungskurs zu und ziehen die Entgelte bei der Veräußerung wieder ab. Werden z. B. 100 Aktien gekauft und fallen dafür Kosten in Höhe von 10 EUR an, bucht der Broker die Aktien mit einem um 0,10 EUR erhöhten Einstandskurs ein. Die Basis für die Besteuerung verringert sich dadurch.

Eine Besonderheit bilden Dividendenzahlungen nach § 27 Körperschaftssteuergesetz. Diese Dividenden von Unternehmen wie z. B. der Deutschen Post sind bei Ausschüttung steuerfrei. Werden die Aktien jedoch verkauft, kommt es zur nachträglichen Besteuerung der Dividenden. Dies wird durch den Abzug der pro Stück im Besitzzeitraum ausgezahlten Dividende vom Einstandskurs erreicht.

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Wie kann man Steuern auf Aktien vermeiden?

Neben Transaktionskosten können auch erlittene Verluste die Steuerbasis reduzieren. Verluste aus der Veräußerung von Aktien sind nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien zu verrechnen. Es ist somit nicht möglich, realisierte Aktienkursverluste mit Gewinnen im Handel mit CFDs, Zertifikaten oder Optionsscheinen zu verrechnen (was u.a. bei Überlegungen zu Verlustabsicherungen berücksichtigt werden sollte).

Für Aktien existiert deshalb in der internen Berechnung des Brokers ein eigener Verlustverrechnungstopf – neben dem Topf für alle anderen Tatbestände und jenem für ausländische Quellensteuern. Die Verrechnung ist generell über mehrere Broker hinweg möglich – dazu muss ggf. eine Verlustbescheinigung angefordert werden.

Keine Abgeltungssteuer bei Depotübertrag ohne Inhaberwechsel

Bei einem simplen Depotübertrag ohne Inhaberwechsel fällt keine Abgeltungssteuer an. Die abgebende Bank übermittelt der empfangenden Bank die Einstandskurse zu allen im Depot befindlichen bzw. vom Übertrag betroffenen Wertpapiere. Ein solcher Depotübertrag wirkt sich auch nicht auf Bestandsschutzregelungen aus.

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Mit der Aktien Spekulationssteuer sollte sich jeder Trader befassen/ Bilderquelle: Dmitry Tkachuk/ shutterstock.com

Spekulationssteuer bei Schenkung & Erbschaft

Bei einer Schenkung fällt keine Abgeltungssteuer an. Dazu muss der Schenkende die Übertragung der Wertpapiere gegenüber dem Finanzamt jedoch explizit als Schenkung benennen. Erfolgt dies nicht, muss die Bank von einem entgeltlichen Übertrag, also einem Verkauf, ausgehen und die Steuer abführen. Die Bank unterrichtet im Fall einer Schenkung das Finanzamt von dem Verzicht auf die Besteuerung. Das Depot wird jedoch mit den bisherigen Einstandskursen fortgeführt. Werden die entsprechenden Freibeträge überschritten, fällt Schenkungsteuer an.

Im Fall einer Vererbung fällt ebenfalls keine Abgeltungssteuer an. Die im Depot befindlichen Aktien werden mit den bisherigen Anschaffungsdaten inklusive Bestandsschutz fortgeführt. Es kann Erbschaftsteuer anfallen. Achtung: Ein ggf. vom Erblasser nicht ausgeschöpfter Verlustverrechnungstopf kann nicht vererbt werden und verfällt.

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Fazit zur Aktien Spekulationssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge, die in vielen Ländern auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erhoben wird. Sie soll die Besteuerung von Kapitalerträgen vereinfachen. Bestandsschutzregelungen können für bereits bestehende Anlagen gelten. Die Steuersätze sind oft pauschal, was insbesondere für Anleger mit höherem Einkommen relevant ist. Die Abgeltungssteuer betrifft unterschiedliche Finanzinstrumente und kann von Land zu Land variieren. Es ist wichtig, die spezifischen Gesetze zu kennen und gegebenenfalls professionellen steuerlichen Rat einzuholen, um die individuellen Auswirkungen zu verstehen und Steuerpflichten korrekt zu erfüllen.

Auf Erträge ausländischer Aktien müssen häufig Quellensteuern entrichtet werden. Wie genau diese behandelt wird, hängt vom jeweiligen Land ab – häufig ist eine volle Anrechnung auf die in Deutschland zu zahlende Steuer möglich, wenn mit dem Herkunftsland der Aktie ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Jährliche aktualisierte Informationen über die Höhe und die Anrechnung von Quellensteuern in verschiedenen Ländern stellt das Bundeszentralamt für Steuern bereit.

Bilderquelle: shutterstock.com

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